Welche Kosten entstehen bei einer Psychotherapie?

Die Kosten für Psychotherapie richten sich nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP)

Welle-Berger

Als Privat Versicherte/r erhalten Sie von mir eine Rechnung über die Sitzungen gemäß der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) in der jeweils gültigen Fassung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen

Private Krankenversicherungen erstatten in aller Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Jedoch sind die vertraglichen Bedingungen in den jeweiligen Privaten Krankenversicherungen sehr unterschiedlich. Deshalb ist es im Vorfeld wichtig, zu klären, was und wie viele Stunden von Ihrer jeweiligen Kasse übernommen werden. 

Nutzen Sie zur Abklärung gern die Checkliste und bringen Sie diese zur ersten Sitzung mit. Mein Honorar wird unabhängig von der Erstattung der Krankenkasse an Sie fällig.

Sie können ihre Psychotherapiestunden auch selbst zahlen. Das erlaubt uns die größte Freiheit hinsichtlich der zeitlichen Gestaltung. Darüber hinaus bevorzugen manche Patienten, dass Ihre Diagnose nicht aktenkundig wird. Das ist durch Selbstzahlung gewährleistet. Auch hier richten sich die Kosten nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) in der jeweils gültigen in der jeweils gültigen Fassung.

Grundsätzlich trägt die gesetzliche Krankenkasse nur die Kosten für eine Therapie bei Vertragspsychotherapeuten mit Kassensitz. Diese Privatpraxis ist nicht kassenärztlich zugelassen. 

Die Gesetzliche Krankenkasse ist aber verpflichtet, Ihnen eine notwendige Behandlung wohnortnah und rechtzeitig zu ermöglichen. Kann sie das nicht, tritt Systemversagen ein. Das bedeutet, wenn sie nachweisen können, dass Ihnen mehrere kassenärztlich zugelassene Psychotherapeuten keinen Therapieplatz anbieten können, können sie einen „Antrag auf Kostenübernahme“ stellen und Ihre gesetzliche Krankenkasse trägt im Erfolgsfall auch die Kosten für die Behandlung. 

Alle wichtigen Informationen zum Kostenerstattungsverfahren und notwendige Unterlagen finden Sie auch im Merkblatt Kostenerstattungsverfahren .  Gerne bin ich Ihnen auch behilflich sein.

Wenn sie beihilfeberechtigt sind, dann haben sie Anspruch auf eine Psychotherapie in einer Privatpraxis.

Wenn Sie durch Heilfürsorge versichert sind, können Sie direkt einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren. 

Bitte bringen Sie zum Erstgespräch eine Überweisung von Ihrem Truppenarzt und den ausgefüllten Sanitätsvordruck „San/Bw/0218“.

Schale-Berger

Bei Fragen können Sie mich gern kontaktieren.